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Der Ablassbrief bescheinigte dem Erwerber einen Ablass, das heißt den ?Nachlass von auferlegten Strafen, die von dem Sünder nach seiner Umkehr noch zu verbüßen sind?. Andere Bezeichnungen sind Indulgenzbrief , Ablassblatt oder, insbesondere bei größerem Bildteil, Ablassbild.