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Der Aktenvermerk, der ?Vermerk für eine Akte?, ist vor allem in der öffentlichen Verwaltung, aber auch in sonstigen Administrationen, in denen Akten geführt werden, gebräuchlich. Es handelt sich um einen schriftlichen Vermerk, der zu einem konkreten Vorgang gefertigt wird und in die entsprechende physische Akte eingeheftet wird. Aktenvermerke haben unterschiedliche Gründe, z. B.: