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Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird. Diese Aktien können in einem Buch verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man als Emission. Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Der Anteil einer Aktie am Unternehmen kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei Nennwertaktien entspricht der Nennwert der Aktie dem aufgedruckten Betrag. Dieses ist wichtig, da das Grundkapital nicht zu gleichen Teilen über alle Aktien verteilt sein muss. So kann z. B. ein Grundkapital von 100.000 Euro auf 1.000 Aktien à 50 Euro und 50 Aktien à 1.000 Euro aufgeteilt sein.