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In der Kriminologie wird die Bezeichnung Delikt als allgemeiner Begriff für eine strafrechtlich relevante Verfehlung verwandt. In gleicher Weise sprechen Soziologie und Kriminologie vom Straftäter auch als von dem Delinquenten. Von Delinquenz wird in den Sozialwissenschaften sowohl bei der vollendeten Begehung krimineller Delikte als auch im Sinne einer anhand objektiver Kriterien feststellbaren, subjektiv verankerten Neigung dazu gesprochen.