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Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwandt wird.