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Ein Kerngebiet ist ein Baugebiet in dem nach § 7 der deutschen Baunutzungsverordnung vorwiegend Handelsbetriebe, Gastronomie und zentrale Einrichtungen der Wirtschaft und der Verwaltung sowie Wohnungen angesiedelt sind. Zudem soll es der Unterbringung kultureller Einrichtungen dienen. Das Kerngebiet ist in den meisten Städten mit der Innenstadt identisch.