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Ein Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wird. Fällt der Gläubiger mit seinem Anspruch aus, so kann er sich durch die Verwertung des verpfändeten Pfandgegenstandes befriedigen. Der Schuldner der Forderung und der Verpfänder müssen nicht personengleich sein. Hingegen decken sich im Regelfall Pfandgläubiger und Gläubiger der Forderung.