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Die Ratifikation, auch Ratifizierung, Substantivierung von ratifizieren , ist ein juristischer Fachbegriff. Er bezeichnet die völkerrechtlich verbindliche ErklĂ€rung der BestĂ€tigung eines abgeschlossenen völkerrechtlichen Vertrages durch die Vertragsparteien. Diese geschieht durch das Organ der jeweiligen Vertragspartei, das diese nach auĂen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt; es verspricht damit feierlich, den Vertrag als bindend anzusehen, und gewĂ€hrleistet die innerstaatliche Einhaltung. DarĂŒber wird eine Ratifikationsurkunde erstellt. Bei zweiseitigen VertrĂ€gen wird diese dem Vertragspartner ĂŒbergeben, bei multilateralen VertrĂ€gen können sie bei einer der beteiligten Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der Depositar und wird im Vertrag bestimmt. Der Vertrag tritt regelmĂ€Ăig mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder nach Ablauf einer daran gebundenen Frist in Kraft.