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Als Regionalpolitik wird derjenige Bereich der Wirtschaftspolitik einer Gebietskörperschaft bezeichnet, der sich mit der Wirtschaftsstruktur von Teilregionen innerhalb des jeweiligen Gebiets befasst. Sie umfasst dabei sowohl die Steuerung regionaler Entwicklungen durch eine übergeordnete Instanz als auch die Politik der Regionen selbst . Die lokal ausgerichtete kommunale Standortpolitik wird hingegen nicht zur Regionalpolitik i.e.S. hinzugerechnet.